"Neu Darchauer Brücke" kann durch niedersächsische Landesregierung nicht verhindert werden!
Heute nahm ich als Gast an einer Sitzung des Ausschusses für Petitionen des niedersächsischen Landtages teil. Dort stellte Ina Niederhoff und die Mitglieder des Vereins "Brücken bauen" e.V. anschaulich die Gründe Ihrer Petition für den Bau einer Elbbrücke zwischen Neu Darchau und Darchau vor. Herzlichen Dank für die gute Vorbereitung! Danach kann man folgendes resultieren:
1. Das Verfahren zum Landesraumordnungsplan (RROP) wird voraussichtlich erst Ende 2027 abgeschlossen sein. Deshalb wird dieser bis dahin keine Auswirkungen auf das derzeitige Planungsverfahren haben.
2. Die Vertreter der Rot-Grünen Regierung und aus dem Landtag wollten oder konnten keine Argumente gegen einen Bau der Brücke vorbringen.
3. Die "Alternative" das Fährkonzept besteht bis jetzt nur aus "Schall & Rauch".
Fazit: Der Bau der Brücke kann mindestens in dieser Wahlperiode von der Landesregierung nicht gestoppt werden. Viele rechtliche Argumente sprechen auch zukünftig nicht für eine Beendigung der Landesunterstützung. Hier trifft mal wieder die rechtliche Realität auf idiologische Grundsätze.