Zukunft für Biogasanlagen sichern
Auf Einladung der Naturenergie Hitzacker fand auf der Biogasanlage in Hitzacker ein intensiver fachlicher Austausch zur Zukunft der Biogasförderung statt. Zu Gast war Vanessa Zobel, Mitglied des Deutschen Bundestages und Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft und Energie.
Im Mittelpunkt des Gesprächs standen die aktuellen und geplanten Ausschreibungs- und Rahmenbedingungen des novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) für Biogasanlagen. Die Gesprächsteilnehmerinnen und -teilnehmer hatten dabei den klaren Eindruck, dass Frau Zobel inhaltlich sehr tief im Thema verankert ist, die Herausforderungen der Branche realistisch einordnet und sich engagiert für praxistaugliche Verbesserungen der politischen Rahmenbedingungen einsetzt.
Die Biogasanlage in Hitzacker wird seit 2011 als Zusammenschluss von elf Landwirten betrieben. Neben der flexiblen Erzeugung erneuerbaren Stroms versorgt sie über ein angeschlossenes Nahwärmenetz unter anderem Schulen, Sporthallen, das Freibad, Hitzacker-Dorf sowie zahlreiche Haushalte zuverlässig mit Wärme. Mit Blick auf das Auslaufen der EEG-Förderung im Jahr 2031 stehen Betreiber und Wärmekunden vor erheblichen Planungs- und Investitionsfragen. Entsprechend groß ist das Interesse an verlässlichen Aussagen zur langfristigen Perspektive der Wärmeversorgung.
Im Gespräch wurden insbesondere drei zentrale Punkte thematisiert:
Maisdeckel
Die gesetzliche Begrenzung des Maisanteils in Biogasanlagen ist grundsätzlich bekannt und gesellschaftlich nachvollziehbar. In der Praxis erweist sich die weitere Absenkung des Maisdeckels von bislang 70 % auf künftig 25 % jedoch als problematisch. Bestehende Anlagen verlieren dadurch notwendige betriebliche Flexibilität, ohne dass ein zusätzlicher Umweltvorteil entsteht. Zudem ist die als Ersatz vorgesehene zusätzliche Gülle regional nur sehr begrenzt verfügbar.
Vergütungsbegrenzung im EEG
Im aktuellen Gesetzestext besteht ein systematischer Widerspruch im zweiten Vergütungszeitraum: Anlagen, die ihren Strom besonders flexibel und marktnah erzeugen, werden finanziell schlechter gestellt als weniger systemdienlich betriebene Anlagen. Dieser Fehler bedarf dringend einer Klarstellung, um Investitionssicherheit und eine faire Vergütung zu gewährleisten.
Viertelstunden-Taktung
Die neu eingeführten starren zeitlichen Vorgaben zur Stromerzeugung sind für wärmegeführte Anlagen kaum praktikabel. Wärme kann nicht im Viertelstundentakt ein- und ausgeschaltet werden. Erforderlich sind hier Regelungen, die sowohl den Anforderungen des Strommarktes als auch einer kontinuierlichen, verlässlichen Wärmeversorgung gerecht werden.
Übergreifend wurde betont, dass gerade kleinstrukturierte, regionale Strom- und Wärmeerzeugung einen wesentlichen Beitrag zur Versorgungssicherheit leistet. Dezentrale Anlagen reagieren schneller, sind weniger störanfällig und erhöhen die Resilienz des Gesamtsystems – ein Aspekt, der angesichts aktueller Belastungen zentraler Infrastrukturen zunehmend an Bedeutung gewinnt.
Das Anliegen der Betreiber ist ausdrücklich keine Sonderbehandlung, sondern verlässliche, realistische und umsetzbare Rahmenbedingungen, damit bestehende Biogasanlagen mit angeschlossenen Wärmenetzen auch über 2031 hinaus weiterbetrieben und modernisiert werden können – zum Nutzen der Region und der Bürgerinnen und Bürger vor Ort.